- Offizieller Beitrag
Staatsfraktionenregelwerk
Das Staatsfraktionenregelwerk steht über den internen Regelwerken.
§1 Allgemeine Regeln
- 1.1 Staatsfraktionisten bleiben offduty Polizisten, daher besteht die Pflicht sich dementsprechend zu verhalten.
- 1.2 An Mitglieder des L.S.F.Ds dürfen On-Duty keine Wanteds verteilt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist die Leaderschaft zu kontaktieren.
- 1.3 Körperverletzung, Schusswaffengebrauch und Mord sind von einander abhängige Wantedgründe. Das heißt, dass der Grund Körperverletzung in dem Wantedgrund Schusswaffengebrauch enthalten ist.
Ebenfalls sind die Wantedgründe Körperverletzung und Schusswaffengebrauch in dem Wantedgrund "Mord" enthalten. - 1.4 Nach dem Tod ist das Durchgeben von Wanteds untersagt, d.h. kein "letzter Funkspruch"!
Hierbei ist zu beachten, dass die Wantedvergabe nicht von Beamten durchgeführt werden darf, die bereits wieder leben. - 1.5 Das Durchsuchen von Personen darf ausschließlich nach Zusage bei einer Verkehrskontrolle, oder nach dem Fassen einer gesuchten Person durchgeführt werden.
- 1.5.1 Hierbei zählt der Tod einer gesuchten Person auch als Genehmigung.
- 1.5.2 Das Durchsuchen von Fahrzeugen, welche sich in der unmittelbaren Nähe befinden, folgt den gleichen Maßstäben.
- Zusatz 1.5.2: Hierbei ist zu beachten, dass die besagte Person der Halter des Fahrzeuges sein muss. Dies ist am Fahrzeugkennzeichen zu erkennen.
- 1.5.3 Das Durchsuchen von Mitgliedern und deren Fahrzeuge des L.S.P.D.s sowie L.S.S.D.s darf ausschließlich nach Zusage der betreffenden Person von einem Rang 2er oder höher durchgeführt werden.
- 1.6 Es ist Staatsfraktionen erlaubt, Großkontrollen (Kontrollpunkte) durchzuführen.
- 1.6.1 Diese müssen klar durch Barrikaden oder Einsatzfahrzeuge gekennzeichnet werden.
- 1.6.2 Sollte ein Spieler aus einer Großkontrolle fliehen, dürfen Wanteds für die Flucht aus einer Kontrolle gegeben werden.
- 1.7 Das Belagern einer Basis ist nur während einer aktiven Verfolgungsjagd erlaubt. Sollte die Verfolgung aktiv nicht mehr möglich sein, ist die Basis zu verlassen.
- 1.8 Das Rearmen während einer Aktion ist nur in den dafür vorgesehenen Transportern erlaubt.
- 1.9 Personenkontrollen in "NO DM Zonen" sind ausdrücklich untersagt und dürfen nicht durchgeführt werden.
- Zusatz 1.9: Provokationen gegen Beamte vor Ort werden administrativ bestraft.
- 1.10 Bei allen Aktionen herrscht eine TeamSpeak³ (ts.vio-v.com) Pflicht.
§2 Warnungen
Hinweis: Der Sprachchat und der normale Chat ersetzen auf Vio-V das Bind-System.
Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Reallife-Verhalten, jedoch gibt es hier strenge Regeln zu beachten.
- 2.1 Aussprechen von Warnungen an einen gesuchten Spieler per Sprachchat sind der primäre Weg, der Chat ist der sekundäre Weg.
- (1) Der warnende User ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass der angesprochene User in Reichweite ist.
- (2) Insgesamt müssen drei Verwarnungen ausgesprochen werden, bevor das Feuer eröffnet werden darf.
- (2.1) Auf einen gesuchten Highwantler (5 Wanteds) herrscht bereits nach der ersten Verwarnung Schusserlaubnis.
- (3) Sollte das Feuer auf das Fahrzeug, in welchem sich der Gesuchte befindet, bereits erlaubt sein, so kann (2) ignoriert werden.
- (4) Wenn es sich bei dem verfolgten Fahrzeug um das Fluchtfahrzeug eines Spezialeinsatzes, ausgenommen Ladenraub, ATM Raub, Tresorraub, Drogentruck und die Drogenküche, handelt, so darf (2) ebenfalls ignoriert werden.
- (5) Sollte sich der gesuchte User in ein Fluchtfahrzeug begeben, so darf nach der ersten Warnung geschossen werden.
- (6) Sollte der gesuchte User nachweisen können, dass es Probleme mit der Aussprache seitens des warnenden Users gab, so ist die Situation sofort zu beenden, oder ggf. eine Entschädigung für den Gesuchten zu finden.
- (7) Zwischen zwei Warnungen über den Chat, wessen Inhalt näher im Bereich der jeweiligen Fraktion zu definieren ist, müssen ca. drei Sekunden Abstand sein. Hierbei wird auf die Kompetenz des warnenden Users gezählt.
- 2.3 Sollte eine gesuchte Person keine Warnungen erhalten haben, so ist ein Nachweis in Form eines Videos oder ähnlich aussagekräftigen Beweises seitens der gesuchten Person vorzulegen.
- 2.4 Sobald sich Spieler mit einem Fahndungslevel in dem hier angegebenen Bereich aufhalten (LSPD-Bereich / LSSD Bereich / FIB Bereich), müssen diese von Staatsfraktionisten nur einmal gebindet werden.
- 2.5 Sofern ein Spieler bei einer Wantedjagd ortbar ist, so muss nach dem Verlust des Sichtkontaktes nicht erneut verwarnt werden. Dies gilt nur bis 60 Sekunden nach verlust des Sichtkontaktes.
§3 Nutzung von Tazer & Schusswaffen
- 3.1 Im Dienst dürfen nur die Waffen verwendet werden, die vom Staat gestellt oder gekauft werden können.
- 3.2 Der Tazer darf nur verwendet werden, wenn sich eine Person den Befehlen eines Beamten widersetzt oder flüchtet.
- 3.3 Ist eine Person deutlich abwesend (AFK-Markierung), muss ein AFK-Test durchgeführt werden. Erst dann darf die Person getazert und direkt in ein Fahrzeug gegrabt werden.
- 3.3.1 Da ein AFK-Test sprachlich später nicht unbedingt nachzuweisen ist, so ist die Verwendung des Voicesystems hier ungültig bzw. nur mit Videobeweis möglich.
- 3.3.2 Bei einem AFK-Test ist immer fünf Sekunden zu warten. Hier empfiehlt sich das Zählen im Chat.
- 3.4 Der Tazer darf erst nach dreimaligem Verwarnen des Gesuchten verwendet werden.
- Zusatz 3.4: Während den Spezialeinsätzen §4.1 - §4.9 (Ausnahme §4.8 Shopraub & ATM Raub) darf der Tazer überhaupt nicht verwendet werden.
- 3.4.1 Sollte eine gesuchte Person fünf Wanteds besitzen, so darf jene auch nach einmaligem Verwarnen getazert werden.
- 3.4.2 Im Falle eines Fluchtversuches zu Fuß darf direkt getazert werden.
- Zusatz 3.4.2: Sollte der Spieler in ein Fahrzeug flüchten, ist der Tazer nur in der Einsteig-/Aufsteiganimation erlaubt.
- 3.5 Sobald ein Kampf begonnen wurde, darf erst nach einem zehnsekündigen Waffenstilltstand seitens des Gesuchten getazert werden.
- 3.6 Schusswaffen werden unter keinen Umständen gegen getazerte Spieler eingesetzt.
- 3.7 Nachdem ein Flüchtiger zwei Mal getazert wurde, darf dieser in das Auto eines Beamten gegrabt werden.
- 3.8 Besitzt eine Person unter drei Spielstunden, darf diese nach dem ersten Tazern direkt gegrabt werden.
- 3.9 Sobald ein Benutzer der aktionsbeteiligten Gruppierung beim Sammelpunkt der Staatsfraktionisten gesichtet wird, herrscht sofortige Schusserlaubnis auf diese.
- 3.10 Sollte ein Benutzer mit seiner Schusswaffe schießen, so besteht direkte Schusserlaubnis auf die Person. Hierbei ist ein Bind nicht nötig.
§4 Spezialeinsätze
4.1 Asservaten-/Versorgungstruck und Geldtransporter
- 4.1.1 Auf Gruppenmitglieder herrscht bei o.g Aktionen keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar an der Militärbasis/Union Depository/Zielbank auf, eröffnen das Feuer auf die Beamten oder nach 3 erfolgten Warnungen.
- 4.1.2 Durch aktives Rammen des Asservaten-/Versorgungstrucks oder Geldtransporters, muss nur noch 2 mal gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.1.2 Zusatz: Durch aktives Rammen des Asservaten-/Versorgungstrucks oder Geldtransporters durch ein Gruppenmitglied herrscht sofortige Schusserlaubnis.
- 4.1.3 S.W.A.T Einsatzgebiet
- 4.1.3 Zusatz: Das S.W.A.T Einsatzgebiet gilt nicht für den Geldtransporter.
4.2 F.I.B. Raub
- 4.2.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.2.2 Es ist nicht gestattet, die Aufzugmarker unter Beschuss zu nutzen.
- 4.2.3 Das Befahren der Base der ausraubenden Gang ist nicht gestattet, wenn eine aktive Beteiligung am F.I.B Raub vor Ort nicht stattgefunden hat.
- 4.2.4 S.W.A.T Einsatzgebiet
4.3 Bankraub
- 4.3.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.3.2 Es ist nicht erlaubt bei einem Bankraub alleine in die Bank zu rennen, nur um Namen für die Wantedvergabe durchgeben zu können.
- 4.3.3 Wantedvergabe an die über den Sprachchat oder Textchat erkannten User ist verboten und wird als non-rl Handlung gezählt.
- 4.3.3 Zusatz: Eine Wantedvergabe ist nur legitim, wenn der Name des Spielers eindeutig ersichtlich ist.
- 4.3.4 Das Befahren der Base der ausraubenden Gang ist nicht gestattet, wenn eine aktive Beteiligung am Bankraub vor Ort nicht stattgefunden hat.
- 4.3.5 Potenzielle Fluchtfahrzeuge dürfen seitens der Beamten manipuliert und weggerammt werden.
- 4.3.6 S.W.A.T Einsatzgebiet
4.4 Matstruck
- 4.4.1 Es ist nicht zwingend, dass der entsprechende Blip auf der Karte sichtbar sein muss, um den Matstruck anzugreifen und sicherzustellen.
- Ausnahme 4.4.1: An einem Beladespot ist das Angreifen des Matstrucks nur erlaubt, wenn Päckchen oder ein Blip zu sehen sind.
- 4.4.2 Behörden müssen den Matstruck an dem davor vorgesehenen Punkt abliefern, um ihn zu zerstören. Versenken o.Ä. ist unzulässig.
- 4.4.3 Das Befahren der Base ist nur erlaubt, wenn der Matstruck bis zur Einfahrt dieser aktiv verfolgt wurde.
- Zusatz 4.4.3 Sofern der Beamte (welcher den Matstruck aktiv verfolgt hat) gestorben ist und kein anderer Beamter den Matstruck weiter verfolgt, ist ein Angriff nicht erlaubt.
- Ausnahme Zusatz 4.4.3 Sobald die Gruppierung das Gefecht eröffnet, entfällt der Zusatz 4.4.3
- Zusatz 4.4.3 Sofern der Beamte (welcher den Matstruck aktiv verfolgt hat) gestorben ist und kein anderer Beamter den Matstruck weiter verfolgt, ist ein Angriff nicht erlaubt.
- 4.4.4 Im Radius von 250 m ist das Campen an den An- und Abgabeorten von Matstrucks verboten.
4.5 Ammunation-Raub
- 4.5.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.5.2 Das Befahren der Base der ausraubenden Gang ist nicht gestattet, wenn eine aktive Beteiligung am Ammunation Raub vor Ort nicht stattgefunden hat.
4.6 Drogentruck
- 4.6.1 Der Drogentruck darf ohne eine einmalige Warnung nicht beschossen werden.
- 4.6.2 An den Abgabestellen darf nur im Umkreis abgesperrt werden, sodass der Marker nicht versperrt wird.
4.7 Tresorraub
- 4.7.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
4.8 Shoprob (Ladenüberfall) & ATM Raub
- 4.8.1 Potenzielle Fluchtfahrzeuge dürfen seitens der Beamten manipuliert und weggerammt werden.
- 4.8.2 Bei dieser Aktion dürfen seitens der Staatsfraktionisten keine Waffen, welche D Munition benötigen, genutzt werden.
4.9 Humane Labs Raub
- 4.9.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.9.2 S.W.A.T Einsatzgebiet
4.10 Kunstraub
- 4.10.1 Bei dieser Aktion muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.10.2 Es ist nicht erlaubt bei einem Kunstraub alleine in die Kirche zu laufen, nur um Namen für die Wantedvergabe durchgeben zu können.
- 4.10.3 Wantedvergabe an die über den Sprachchat oder Textchat erkannten User ist verboten und wird als non-rl Handlung gezählt.
- 4.10.3 Zusatz: Eine Wantedvergabe ist nur legitim, wenn der Name des Spielers eindeutig ersichtlich ist.
- 4.10.4 Das Befahren der Base der ausraubenden Squads ist nicht gestattet, wenn eine aktive Beteiligung am Kunstraub vor Ort nicht stattgefunden hat.
- 4.10.5 Potenzielle Fluchtfahrzeuge dürfen seitens der Beamten manipuliert und weggerammt werden.
4.11. Gefängnisausbruch
- 4.11.1 Bei einem Gefängnisausbruch muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- 4.11.1 Zusatz: Auf fliehende Insassen vom Gefängnis besteht keine Schusserlaubnis.
- 4.11.2 SWAT Einsatzgebiet
4.12. Abgestürzter Helikopter
- 4.12.1 Bei einem abgestürzten Helikopter muss nicht gewarnt werden, bevor Schusserlaubnis besteht.
- Zusatz 4.12.1 Es herrscht Schusserlaubnis auf alle Gruppenmitglieder die sich am abgestürzten Helikopter befinden.
- Zusatz 4.12.1 Es herrscht Schusserlaubnis auf alle Gruppenmitglieder die versuchen mit der Beute des abgestürzten Helikopters zu fliehen.
- 4.12.2 Das Befahren der Base einer Gruppe ist nur gestattet, wenn die Tasche bis zur Einfahrt dieser aktiv verfolgt wurde.
4.13 Razzien
- 4.13.1 Es darf maximal eine Razzia pro Tag bei jeder Gruppe durchgeführt werden.
- 4.13.2 Personen, denen bereits Handschellen angelegt wurden, dürfen ohne Weiteres von Beamten vor Ort nach illegalen Gegenständen durchsucht werden. Auch das Durchsuchen von Privatfahrzeugen auf oder um die Basis ist erlaubt. Sollten die Eigentümer eine Durchsuchung der Fahrzeuge verweigern, darf man diesen Wanteds für Verweigerung der Durchsuchung vergeben und sie festnehmen und abführen. Ebenso dürfen bereits gesuchte Personen, welche sich in oder um die Basis herum befinden, verhaftet werden.
- 4.13.3 Personen, welche sich auf dem Gruppengebiet oder in Schussreichweite (Schnellfeuerwaffen) befinden, dürfen bei einer Razzia sofort Handschellen angelegt werden.
- 4.13.4 S.W.A.T Einsatzgebiet
- 4.13.5 Bei einer Razzia müssen die entsprechenden Gruppenmitglieder 1x mit "Dies ist eine Razzia" gebindet werden.
- 4.13.6 Bei einer Razzia dürfen die entsprechenden Gruppenmitglieder auch ohne Tragen des Gruppenskins gebindet und einer Razzia entsprechend festgehalten und durchsucht werden.
4.14 Massenmörder
- 4.14.1 Auf einen Massenmörder herrscht sofortige Schusserlaubnis.
- 4.14.2 Als Massenmörder zählen Spieler, die drei Kills oder mehr ohne Gegenwehr machen, es ist eine systemseitige Aktion.
- 4.14.3 Das S.W.A.T Einsatzgebiet gilt nicht für den Massenmörder.
4.15 Basis
- 4.15.1 Die Basis jeder Fraktion und Gruppe ist sicheres Gebiet! Hier ist eine Bekämpfung nicht erlaubt. Ausnahme:
- Wenn ein Fraktionsmitglied unter Beschuss oder im Rahmen einer Wantedjagd in seine Basis flüchtet
- Wenn ein Fraktionsmitglied, das an einer illegalen Aktion beteiligt ist, in seine Basis flüchtet
- Wenn eine Razzia durchgeführt wird
- 4.15.2 Absperrungen gesamter Fraktionsbasen sind nur im Rahmen einer Razzia erlaubt
- Bei jeglichen Aktionen sollte es vermieden werden, an der entsprechenden Fraktionsbase zu warten
- Zusatz 4.15.1 und 4.15.2: Eine Ausnahme besteht, falls ein Gruppenmitglied in seiner Basis kocht. Hier darf das kochende Gruppenmitglied verfolgt und gebindet werden.
§5 Fahrzeuge und Einsatzfahrten
- 5.1 Während einer Einsatzfahrt bzw. auf dem Weg zu einem Einsatzort ist grundsätzlich das Blaulicht anzuschalten.
- 5.1.1 Bei einem Ladenüberfall / Tresorraub ist das Blaulicht auf der Anfahrt, sowie vor Ort durchgehend anzuschalten! 250 Meter vor Ankunft des Shops ist ebenfalls zwingend die Sirene anzuschalten.
- 5.2 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
- 5.3 Beim Anfahren einer Aktion muss mindestens 500 Meter vor der Aktion die Sirene* eingeschaltet werden.
- 5.3.1 Die Aktionen "Matstruck" und "Wantedjagd" dürfen ohne Sirene* angefahren werden.
- Zusatz 5.4.1: Bei Sichtkontakt muss die Sirene* jedoch eingeschaltet werden!
- Zusatz 5.4.1: Nach erfolgreicher Eroberung (Matstruck) oder Stellung (Wantedjagd - Wantler im Polizeifahrzeug) kann die Sirene* bis zum entsprechenden Abgabepunkt ausgeschalten werden.
- 5.3.2 Eine Razzia darf bis unmittelbar vor der Basis ohne Sirene* angefahren werden.
- 5.3.1 Die Aktionen "Matstruck" und "Wantedjagd" dürfen ohne Sirene* angefahren werden.
- 5.4 Bei einem Asservaten-/Versorgungstruck und Geldtransport muss das Blaulicht* durchgehend eingeschaltet werden.
- Zusatz 5.4: Das Einschalten der Sirene* ist nicht notwendig.
Sirene* = Auditiver Effekt
Blaulicht* = Optischer Effekt