Fraktions-Regelwerk: Vorschriften für Fraktionsmitglieder auf Vio-V
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
Fraktions Regelwerk
Präambel:
Das Regelwerk steht hierbei über dem "Reallife-Prinzip". Die Administration behält sich das Recht vor, einen Spieler von den Plattformen zu verweisen, auch wenn dieser gegen keine explizit aufgeführte Regel verstoßen hat. Die Missachtung einer oder mehrerer Regeln kann intern durch die Leaderschaft, der Fraktionsleitung oder administrativ von der Administration sanktioniert werden. Verstößt eine gesamte Fraktion gegen eine oder mehrere Regeln kann durch die Projektleitung eine Sanktion ausgesprochen werden. In jedem Fall werden Sachlagen anhand des "Reallife-Prinzips" sowie den Regelwerken beurteilt.
Geltungsbereich:
Das Fraktionsregelwerk gilt auf dem Ingame-Server für alle Spieler, welche sich in einer Exekutiven oder Utility Fraktion befinden. Es steht über den internen Regelwerken.
Alle Fraktionen
§10 Bewerbungen
- 10.1 | Die Exekutiven und Utility Fraktion sind verpflichtet, Mindestanforderungen für eine Aufnahme anzugeben.
- 10.2 | Es muss eine angenommene Bewerbung im öffentlichen Bereich des Forums zu finden sein, bevor der Spieler eingeladen wird.
- 10.3 | Die Aufnahme eines Bewerbers gegen eine Leistung ist verboten.
- 10.4 | Eine zurückgezogene Bewerbung kann nachträglich nicht wieder geöffnet werden.
- 10.5 | Es ist verpflichtend, eine aktuelle Mitgliederliste (Bearbeitungszeit von 24 Stunden bei Veränderungen) in der Beschreibung eines Teamspeakchannel sowie im allgemeinen Forumbereich zu führen. Hierbei ist es Pflicht die Teamspeakvalidierung zu nehmen.
- 10.6 | Archivierte Bewerbungen müssen nach spätestens 1 Monat gelöscht werden
§11 TeamSpeak
- 11.1 | Die TeamSpeak³ Channel für Werbung o.ä. umzubenennen ist verboten.
- 11.2 | Der Hauptchannel (an oberster Stelle) darf nur den Namen der Fraktion tragen.
- 11.3 | Bei allen Aktionen1 herrscht eine TeamSpeak³ Pflicht.
- 11.4 | Das L.S.P.D. S.W.A.T. hat "versteckte" Channel, in welchen nur eigene Fraktionsmitglieder sehen, wer sich dort aufhält.
- 11.4.1 | Versteckte Channel sind primär für Aktionen zu nutzen.
§12 Leaderschaft
- 12.1 | Von Fraktionsmitgliedern Geld oder andere Wertgegenstände ohne triftigen Grund zu fordern ist verboten.
- 12.2 | Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär selbst im Forum mit dem eigenen Forenaccount beworben haben.
- 12.3 | Spieler dürfen weder zum Spaß invitet, noch uninvitet werden.
- 12.4 | Rankups als Mittel zum Zweck zu missbrauchen ist verboten.
(z.B. Jemanden kurz zu befördern, um irgendetwas zu demonstrieren oder demjenigen etwas zu ermöglichen, das er sonst nicht könnte.) - 12.5 | Rankups ab Rang 4 auf einen höheren Rang müssen im Rahmen einer Mitgliederbesprechung bekanntgegeben werden.
- 12.6 | Rankups ab Rang 3 auf einen höheren Rang müssen von der Projektleitung genehmigt werden.
Exekutive Fraktionen
§13 Allgemein
- 13.1 | An Spieler des L.S.F.Ds im Dienst dürfen keine Wanteds verteilt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist die Leaderschaft zu kontaktieren.
- 13.2 | Nach dem Tod ist das Durchgeben von Wanteds verboten.
- 13.1 | Die Wantedvergabe darf nicht von Beamten durchgeführt werden, welche nach ihrem Tod wieder leben.
- 13.3 | Das Durchsuchen von Personen darf ausschließlich nach Zusage, oder nach dem Fassen einer gesuchten Person durchgeführt werden.
- 13.3.1 | Hierbei zählt der Tod einer gesuchten Person auch als Genehmigung.
- 13.3.2 | Das Durchsuchen von Fahrzeugen, welche sich in der unmittelbaren Nähe befinden, folgt den gleichen Maßstäben.
- 13.3.2.1 | Hierbei ist zu beachten, dass die besagte Person der Halter des Fahrzeuges sein muss.
- 13.3.3 | Das Durchsuchen von Mitgliedern und deren Fahrzeuge des L.S.P.D.s sowie L.S.S.D.s darf ausschließlich nach Zusage des betreffenden Spielers von einem Rang 2er oder höher durchgeführt werden.
- 13.4 | Großkontrollen, Kontrollpunkte o.ä. müssen durch Barrikaden oder Einsatzfahrzeuge gekennzeichnet werden.
- 13.5 | Das Belagern einer Basis ist nur während einer aktiven Verfolgungsjagd erlaubt. Sollte die Verfolgung nicht mehr aktiv sein, ist die Gruppenbasis zu verlassen.
- 13.5.1 | Sollten die Beamten vor Ort sterben und die Verstärkung sich nicht im 250 Meter Radius aufhalten, so darf die Basis nicht erneut betreten werden.
- 13.6 | Das Rearmen während einer Aktion ist nur in den dafür vorgesehenen Transportern erlaubt.
- 13.7 | Personenkontrollen in "No DM" Zonen sind verboten.
- 13.7.1 | Provokationen gegen Beamte vor Ort werden administrativ bestraft.
- 13.8 | Beamte können einzelnen Personen einen Platzverweis in den jeweiligen Sperrzonen erteilen. Sollte der Platzverweis erteilt worden sein und sich die Person in der Sperrzone befinden, so darf direkt bei Missachtung der Wantedgrund "Betreten von Sperrzonen" vergeben werden.
§14 Warnungen
- 14.1 | Das Aussprechen von Warnungen an einen gesuchten Spieler per Sprachchat ist der primäre Weg, der Chat ist der sekundäre Weg.
- 14.1.1 | Der warnende Spieler ist dafür verantwortlich, dass der gewarnte Spieler in Reichweite ist.
- 14.1.2 | Insgesamt müssen drei Verwarnungen ausgesprochen werden, bevor Schusserlaubnis herrscht.
- 14.1.2.1 | Auf einen gesuchten Spieler mit 5 Wanteds herrscht bereits nach der ersten Verwarnung Schusserlaubnis.
- 14.1.3 | Sollte Schusserlaubnis auf das Fahrzeug, in welchem sich der Gesuchte befindet, herrschen, so kann 14.1.2 ignoriert werden.
- 14.1.4 | Wenn es sich bei dem verfolgten Fahrzeug um das Fluchtfahrzeug eines Einsatzes, ausgenommen Ladenraub, ATM Raub, Drogentruck und die Drogenküche, handelt, so darf 14.1.2 ignoriert werden.
- 14.1.5 | Sollte der gesuchte Spieler in ein Fluchtfahrzeug steigen, herrscht nach der ersten Warnung Schusserlaubnis.
- 14.1.6 | Sollte der gesuchte Spieler nachweisen können, dass es Probleme mit der Aussprache seitens des warnenden Spielers gab, so ist die Situation sofort zu beenden, oder ggf. eine Entschädigung zu finden.
- 14.1.7 | Zwischen zwei Warnungen über den Chat oder Sprachchat müssen ca. drei Sekunden Abstand sein.
- 14.2 | Sobald sich Spieler mit einem Fahndungslevel in folgenden Bereichen aufhalten (LSPD-Bereich / LSSD-Bereich / FIB-Bereich), müssen diese nur einmal verwarnt werden.
- 14.3 | Sofern ein Spieler bei einer Wantedjagd ortbar ist, so muss bis zu 60 Sekunden nach dem Verlust des Sichtkontaktes nicht erneut verwarnt werden.
§15 Einsatzfahrten
- 15.1 | Während einer Einsatzfahrt2 ist das Blaulicht3 anzuschalten.
- 15.2 | Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
- 15.3 | Bei einer Einsatzfahrt2 muss mindestens 500 Meter vor der Aktion die Sirene4 eingeschaltet werden.
- 15.3.1 | Die Aktionen Waffentruck und Wantedjagd dürfen ohne Sirene4 angefahren werden.
- 15.3.1.1 | Bei Sichtkontakt muss die Sirene4 eingeschaltet werden.
- 15.3.1.2 | Nach erfolgreicher Eroberung oder Stellung kann die Sirene4 bis zum Abgabepunkt ausgeschaltet werden.
- 15.3.2 | Eine Razzia darf bis unmittelbar vor der Gruppenbasis ohne Sirene4 angefahren werden.
- 15.3.3 | Bei einem Ladenüberfall und Tresorraub ist die Sirene4 250 Meter vor dem Shop einzuschalten.
- 15.3.1 | Die Aktionen Waffentruck und Wantedjagd dürfen ohne Sirene4 angefahren werden.
- 15.4 | Bei einem Asservaten-/Versorgungstruck und Geldtransport muss nur das Blaulicht3 durchgehend eingeschaltet werden.
§16 Tazer & Schusswaffen
- 16.1 | Der Tazer darf nur verwendet werden, wenn sich eine Person den Befehlen eines Beamten widersetzt oder flüchtet.
- 16.2 | Ist ein Spieler deutlich abwesend, muss ein AFK-Test durchgeführt werden. Erst dann darf der Spieler getazert und in ein Fraktionsfahrzeug gegrabt werden.
- 16.2.1 | Ein AFK-Test ist über den Sprachchat nur mit Videobeweis gültig.
- 16.2.2 | Bei einem AFK-Test ist immer fünf Sekunden zu warten. Hier empfiehlt sich das Zählen von 10 - 0 im Chat.
- 16.3 | Der Tazer darf erst nach dreimaligem Verwarnen des Gesuchten verwendet werden.
- 16.3.1 | Während den Einsätzen 17.2 - 17.12 & 17.14 ist das Verwenden des Tazers verboten.
- 16.3.2 | Einen gesuchten Spieler mit 5 Wanteds darf nach der ersten Verwarnung getazert werden.
- 16.3.3 | Im Falle eines Fluchtversuches darf direkt getazert werden.
- 16.4 | Sobald auf ein Spieler geschossen wird, darf erst nach einem zehnsekündigen Waffenstilltstand seitens des Gesuchten getazert werden.
- 16.5 | Das verwenden von Schusswaffen gegen getazerte Spieler ist verboten.
- 16.6 | Nachdem ein Flüchtiger zwei Mal getazert wurde, darf dieser in ein Fraktionsfahrzeug gegrabt werden.
- 16.7 | Sobald ein Gruppenmitglied der aktionsbeteiligten Gruppierung beim Sammelpunkt der Exekutiven Fraktionen gesichtet wird, herrscht sofortige Schusserlaubnis.
- 16.8 | Auf einen Spieler, welcher eine Schusswaffe in Gebrauch hat, herrscht direkte Schusserlaubnis.
§17 Einsätze
- 17.1 Allgemein (für alle Aktionen)
- 17.1.1 | Wantedvergabe an die über den Sprachchat oder Textchat erkannten Gruppenmitglieder ist verboten.
- 17.1.1.1 | Eine Wantedvergabe ist erlaubt, wenn der Name des Spielers eindeutig ersichtlich ist.
- 17.1.2 | Potenzielle Fluchtfahrzeuge dürfen durch die Exekutiven Fraktionen manipuliert und weggerammt werden.
- 17.1.3 | Das Befahren der Gruppenbasis der ausraubenden Gruppierungen ist verboten, wenn keine aktive Beteiligung stattgefunden hat.
- 17.1.4 | Es ist verboten, alleine eine Aktion anzufahren, nur um Namen für die Wantedvergabe durchgeben zu können.
- 17.1.5 | Das Anlaufen von Aktionen außerhalb des Aktionsradius ist verboten.
- 17.1.6 | Das Anfahren von Aktionen ist nur mit Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle erlaubt.
- 17.1.6.1 | Ausgenommen sind Aktionen die innerhalb eines "Blackout" gestartet wurden.
- 17.2 Asservaten-/Versorgungstruck und Geldtransporter
- 17.2.1 | Auf Gruppenmitglieder herrscht keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar an der Militärbasis, Humane Labs, Union Depository, Zielbank auf, eröffnen das Feuer auf die Exekutiven Fraktionen oder nach 3 erfolgten Warnungen.
- 17.2.2 | Durch aktives Rammen des Transports, herrscht sofortige Schusserlaubnis auf die angreifende Gruppierung.
- 17.2.3 | Das absichtliche explodieren lassen eines Transportes ist verboten.
- 17.2.4 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.2.4.1 | Ausgenommen: Geldtransporter
- 17.2.5 | Für den Asservaten- / Versorgungstruck wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.3 Human Labs Raub
- 17.3.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.3.2 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.3.3 | Hierbei wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.4 F.I.B. Raub
- 17.4.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.4.2 | Die Aufzugmarker unter Beschuss zu nutzen, ist verboten.
- 17.4.3 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.5 Bankraub
- 17.5.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.5.4 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.6 Ammunation Raub
- 17.6.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.7 Kunstraub
- 17.7.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.7.2 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.8 Tresorraub
- 17.8.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.9 Waffentruck
- 17.9.1 | Es ist nicht notwendig, dass der entsprechende Blip auf der Karte sichtbar ist, um einen Waffentruck anzugreifen und sicherzustellen.
- 17.9.1.1 | An einem Beladepunkt ist das Angreifen nur erlaubt, wenn Päckchen oder ein Blip zu sehen sind.
- 17.9.2 | Das Befahren der Gruppenbasis ist nur erlaubt, wenn bis zur Einfahrt dieser eine aktive Verfolgung stattgefunden hat.
- 17.9.2.1 | Sobald die Gruppierung das Gefecht eröffnet, entfällt Regel 17.9.2
- 17.9.2.2 | Hierbei ist die Regel 13.5.1 zu beachten!
- 17.9.3 | Im Radius von 300 Meter ist das Campen an den An- und Abgabeorten verboten.
- 17.9.4 | Hierbei wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.10 Drogentruck
- 17.10.1 | Nach der ersten Verwarnung herrscht auf alle beteiligten Schusserlaubnis.
- 17.10.2 | An den Abgabepunkten darf im Umkreis abgesperrt werden, sodass der Punkt nicht versperrt wird.
- 17.10.3 | Hierbei wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.11 Gefängnisausbruch
- 17.11.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis.
- 17.11.1.1 | Auf fliehende Insassen besteht keine Schusserlaubnis. Diese dürfen jedoch, mithilfe des Tazers, in Gewahrsam genommen werden.
- 17.11.2 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.11.3 | Hierbei wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.12 Abgestürzter Helikopter
- 17.12.1 | Es herrscht auf alle beteiligten sofortige Schusserlaubnis, welche sich im Aktionsradius befinden oder mit der Beute fliehen.
- 17.12.2 | Hierbei wird keine Zuweisung durch die Polizei-Leitstelle benötigt.
- 17.13 Razzien
- 17.13.1 | Es darf maximal eine Razzia pro Tag bei jeder Gruppe durchgeführt werden.
- 17.13.2 | Personen, denen bereits Handschellen angelegt wurden, dürfen ohne Weiteres von Spielern Exekutiver Fraktionen vor Ort nach illegalen Gegenständen durchsucht werden. Auch das Durchsuchen von Privatfahrzeugen auf oder um die Basis ist erlaubt. Sollten die Eigentümer eine Durchsuchung der Fahrzeuge verweigern, darf man diesen Wanteds für Verweigerung der Durchsuchung vergeben. Bereits gesuchte Personen, welche sich in oder um die Basis herum befinden, dürfen verhaftet werden.
- 17.13.3 | Personen, welche sich auf der Gruppenbasis oder in Schussreichweite (Schnellfeuerwaffen) befinden, dürfen bei einer Razzia sofort Handschellen angelegt werden.
- 17.13.4 | Bei einer Razzia müssen die entsprechenden Gruppenmitglieder 1x mit "Dies ist eine Razzia" gebindet werden.
- 17.13.5 | Gruppenmitglieder dürfen auch ohne Gruppenskin gebindet und entsprechend festgehalten und durchsucht werden.
- 17.13.6 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.14 Massenmörder
- 17.14.1 | Es herrscht sofortige Schusserlaubnis.
- 17.14.2 | Als Massenmörder zählen Spieler, die drei Kills oder mehr ohne Gegenwehr machen.
- 17.14.2 | Nur nach Systemseitiger Benachrichtigung.
- 17.15 Groupwar
- 17.15.1 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.16 Gangwar
- 17.16.1 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.16.2 | Hierbei gilt das Regelwerk für Gruppierungen aus der Regel 26.3 Gangwar.
- 17.17 Kronzeuge
- 17.17.1 | S.W.A.T. Einsatzgebiet.
- 17.17.2 | Regel 1.1 und weitere Reallife Regeln entfallen für die Dauer eines Kronzeugen.
§18 Fraktions- und Gruppenbasen
- 18.1 | Fraktions- und Gruppenbasen sind sicheres Gebiet. Eine Bekämpfung in den Basen ist verboten. Ausnahme:
- 18.1.1 | Wenn ein Spieler unter Beschuss oder im Rahmen einer Wantedjagd in seine Basis flüchtet
- 18.1.2 | Wenn ein Spieler, welcher an einer illegalen Aktion beteiligt ist, in seine Basis flüchtet
- 18.1.3 | Wenn ein Spieler in seiner Basis kocht (Spieler darf gebindet und verfolgt werden)
- 18.1.4 | Wenn eine Razzia durchgeführt wird
- 18.2 | Absperrungen gesamter Basen sind nur im Rahmen einer Razzia erlaubt
- 18.3 | Das Campen im 300 Meter Radius während einer Aktion um Fraktions- und Gruppenbasen ist verboten.
Wantedgründe
1 Darf beim beschädigen von eigenem Eigentum sowie beim sprühen von Graffitis vergeben werden.
2 Bei diesem Wanted reicht es auf offener Straße aus, einmal zu warnen. Ansonsten muss mindestens drei mal gewarnt werden.
3 Das Befahren und Betreten von Sperrzonen, welche im Allgemeinen den Police Departments datiert oder durch Poller abgesperrt sind, bedarfen einer Verwarnung, bevor Wanteds ausgesprochen werden dürfen.
4 Bei Trollanrufen in der Leitstelle ist nur noch eine Verwarnung verpflichtend, bevor Wanteds ausgesprochen werden dürfen. (Bei vermehrtem Verstoß nimmt sich das Vio-V Adminteam heraus, Spieler administrativ zu sanktionieren)
5 Darf auch vergeben werden, wenn ein Spieler während einer VKK nach dem ersten Bind entkommt.
6 Bevor der Wanted vergeben wird, muss mindestens dreimal gewarnt werden. Nach der Warnung dürfen Wanteds ausgesprochen werden.
7 Bevor der Wanted vergeben wird, muss mindestens einmal gewarnt werden. Nach der Warnung dürfen Wanteds ausgesprochen werden.
8 Darf bei über 5 illegalen Gegenständen vergeben werden. (Sollten diese vor einem Beamten weggeschmissen oder bei einer Kontrolle beschlagnahmt werden)
9 Dieser Wanted darf während einer Wantedjagd vergeben werden, wenn der Gesuchte zuerst geschossen hat.
10 Während einer Aktion muss in der jeweiligen Sperrzone nur einmal verwarnt werden.
11 Jegliche Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird.
12 Gilt auch beim Angriff auf einen Drogentruck.
Sperrzonen
– Der Innenbereich der Weazel News sowie dem F.I.B., gelten, bis auf den Eingangsbereich, als Sperrzone.
– Ebenso gilt das F.I.B Interior und die F.I.B Garage als Betreten der Sperrzonen, da jene unmittelbar zu einer Sperrzone führen.
– Des Weiteren sind folgende Bereiche (Rot gekennzeichnet) Sperrzonen:
Exekutive Fraktion/-en = L.S.P.D. & L.S.S.D.
Utility Fraktion/-en = L.S.F.D. & Weazel News
Aktionsradius = 500m um den Mittelpunkt einer Aktion
Aktive Verfolgung = Fahrzeug muss im aktiven Sichtkontakt sein
1 - Aktionen = Ammunation Raub, Bankraub, Human Labs Raub o.ä.
2 - Einsatzfahrt = Anfahrt zu einem Einsatzort wie Ladenüberfall, Tresorraub o.ä.
3- Blaulicht = Optischer Effekt
4 - Sirene = Auditiver Effekt