- Offizieller Beitrag
Inhaltsverzeichnis
Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festlegt.
Das Nichteinhalten der StVO wird mit StVO Punkten bestraft.
§1 Sonderrechte
- 1.1 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind alle Police Departments, das Federal Investigation Bureau und das Los Santos Fire Department befreit, soweit das zur Erfüllung Ihrer täglichen Aufgaben dringend geboten ist.
- 1.2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
- 1.3 Sollte sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene nähern, so ist diesem Folge zu leisten.
- 1.4 Sollte sich in unmittelbarer Nähe ein Asservatentruck befinden, muss unverzüglich rechts rangefahren werden.
- 1.5 Bei einer Straßensperre ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und auf Anweisungen des Beamten zu warten.
§2 Allgemein
- 2.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- 2.2 Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
- 3.3 Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist nur mit einer gültigen Lizenz zulässig.
- 2.4 Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Methamphetamin oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
- 2.5 Die Missachtung von Müdigkeitsanzeichen kann Sekundenschlaf, Fahrfehler und Konzentrationsmangel hervorrufen, weshalb diese unter keinen Umständen ignoriert werden dürfen.
- 2.6 Der öffentliche Straßenverkehr sollte durch
- zerstörte oder beschädigte Fahrzeuge,
- Hindernisse, Blockaden oder
- einen anderem, genauso gefährlichen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr, nicht gefährdet werden, sodass sichergestellt werden kann, dass Sacheigentum und Leib anderer Menschen nicht zu Schaden kommen kann.
- 2.7 Jeder Verkehrsteilnehmer sollte in seinem Kraftfahrzeug mindestens einen funktionsfähigen Reparatur- als auch ein Medikit für den Notfall besitzen.
- 2.8 Die Hupe ist nur in Gefahrensituationen einzusetzen.
§3 Geschwindigkeitsbegrenzungen
- 3.1 Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt
- vor den Police Departments 80 Kilometer pro Stunde.
- innerhalb geschlossener Ortschaften 100 Kilometer pro Stunde und
- außerhalb geschlossener Ortschaften 120 Kilometer pro Stunde.
- 3.2 Auf Autobahnen herrscht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
- 3.3 Eine Mindestgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde muss auf Autobahnen eingehalten werden.
- 3.4 Langsame Fahrzeuge wie Trecker, Roller oder Fahrräder sollten den Straßenfluss nicht behindern.
§4 Vorfahrtsregeln
- 4.1 Hauptstraßen mit erhöhtem Verkehrsfluss ist Vorfahrt zu gewähren.
- 4.2 Es gilt im Allgemeinen die Regel "Rechts-vor-Links", welche besagt, dass Fahrzeuge, welche von der rechten Straßeneinmündung kommen, Vorfahrt haben.
- 4.3 Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
- 4.4 Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen.
- 4.5 Bei Richtungsänderungen ist anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren.
- 4.6 Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalen (§1) ist grundsätzlich immer Vorfahrt zu gewähren. Jegliche Missachtung kann bestraft werden.
§5 Halten und Parken
- 5.1 Das Halten
- direkt vor oder hinter einer Kreuzung,
- an rot markierten Bordsteinen,
- vor Ausfahrten und Garageneinfahrten,
- an unübersichtlichen Stellen oder
- bei Verkehrszeichen, welche das Halten verbieten, ist zu unterlassen.
- 5.2 Haltezonen werden durch gelb markierte Bordsteine markiert, welche das Be- oder Entladen von Fahrzeugen für wenige Minuten erlauben.
- 5.3 Wer sein Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 3 Minuten verlässt, der parkt.
- 5.4 Im Parkvorgang sollte sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt oder gefährdet werden.
- 5.5 Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen (wie zB gekennzeichnete Bordsteine oder Parkplätze) zulässig.
- 4.5.6 Auf Haltezonen darf nicht geparkt werden.
- 5.6 An Einbahnstraßen ist das Parken rechts und links gestattet.
§6 Fahrzeugzustand
- 6.1 Fahrzeugführer sind für den Zustand ihrer Fahrzeuge verantwortlich.
- 6.2 Erhebliche Schäden, welche den Straßenverkehr gefährden, sind umgehend zu beheben, bevor eine Weiterfahrt vorgenommen werden darf.
§7 Gefahrensituationen
- 7.1 An Kurven, Fußgängerschutzwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen ist höhere Aufmerksamkeit geboten, da zu schnelles Fahren zu Unfällen führen kann.
- 7.2 An Omnibussen des Linienverkehrs, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
- 7.3 Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
§8 Unfall
- 8.1 Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
- unverzüglich zu halten,
- den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
- sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
- Verletzten zu helfen
- 8.2 Sollte man am Unfall nicht beteiligt sein, ist trotzdem rechts ran zu fahren und die Polizei (911) zu informieren.
- 8.3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nicht gestattet und wird als Fahrerflucht eingestuft.
- 8.4 Sollte man mitbekommen, wie eine Person Fahrerflucht begeht, so ist
- die Polizei (911) zu informieren
- so viele Informationen wie möglich (zB Kennzeichen) an die Beamten zur Verfügung zu stellen
§9 Verkehrszeichen
Betreten verboten Das Befahren/Betreten der folgenden Straße ist nicht gestattet. |
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Parken verboten Parken in dieser Zone ist nicht gestattet. |
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Einbahnstraße Das Befahren dieser Straße ist nur in eine Richtung erlaubt. |
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Stop. Vorfahrt gewähren An diesem Schild muss mindestens 3 Sekunden gehalten werden. |
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Wenden verboten Wenden verboten, links abbiegen ist erlaubt. |
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Vorfahrt gewähren Andere Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt. Unmittelbar vor und hinter dem Schild besteht ein Parkverbot. |
Stand: 13.11.2019
Die Straßenverkehrsordnung dient der Orientierung für Beamte und Bürger.
Oben aufgelistete Regeln werden maximal mit StVO Punkten, jedoch niemals administrativ, sanktioniert.