8.1 Der Geldtransporter darf nur bei einem entsprechenden Blip angegriffen/verfolgt werden
Zusatz 8.1.1 Innerhalb des Radius der Bank an der der Geldtransporter abgegeben wird, darf der Transporter sowie beteiligte Staatsfraktionisten auch ohne entsprechenden Blip von der Gruppe, die die Meldung erhalten hat, angegriffen werden.
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Zusatz 8.1.1 abgeändert.
Unbeteiligte Staatsfraktionisten sind eigenständig dafür verantwortlich, sich nicht im Radius aufzuhalten und dürfen ansonsten beschossen werden.